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   BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52   

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https://dejure.org/1954,4577
BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52 (https://dejure.org/1954,4577)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1954 - 4 StR 800/52 (https://dejure.org/1954,4577)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1954 - 4 StR 800/52 (https://dejure.org/1954,4577)
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  • RG, 20.02.1930 - III 17/30

    Wann macht sich ein Angestellter der Eigenhehlerei und wann nur der Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
    Da sie von vornherein den Entschluss gefasst hatte, die Schrottmengen, die aus einem Diebstahl stammten, zu erwerben, und ihre Angestellten mit entsprechender Weisung versehen hatte, wurde das Diebesgut schon mit dem Erwerb durch den Angeklagten unmittelbar in die Verfügungsgewalt der Geschäftsherrin überführt; damit ist für sie der Tatbestand der Hehlerei erfüllt, während der Angeklagte als Gehilfe zu bestrafen ist (RGSt 64, 21).

    Dass die Haupttat erst später ausgeführt wurde, ist rechtlich bedeutungslos, da eine Beihilfetätigkeit auch in einer vorbereitenden Unterstützung bestehen kann (RGSt 64, 21).

  • BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51

    Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
    Dass die jugendlichen Täter möglicherweise strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten, spielt für die rechtliche Beurteilung des Verhaltens des Beschwerdeführers und seiner Arbeitgeberin keine Rolle (BGHSt 1, 47).
  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
    Die Strafdrohung trifft auch den Gewerbegehilfen, der für seinen Geschäftsherrn Metalle der genannten Art von Minderjährigen erwirbt, d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt (BGHSt 2, 267; NJW 1951, 894; BayObLG 1952, 211).
  • BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
    Die Erfüllung der bürgerlich rechtlichen Verpflichtungen aus einem Dienstverhältnis schliesst, wenn sie der Begehung einer strafbaren Handlung dient, die Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen, oder Verbrechen nicht aus (RGSt 56, 168, 171; BGH Urteil vom 13. Dezember 1951, 4 StR 271/51).
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 753/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
    Diese gesetzliche Neuregelung hat auch das Revisionsgericht zu beachten (BGH Urteil vom 7. Januar 1954, 4 StR 753/53).
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